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IPPC-Behandlung und Kennzeichnung Ihrer Verpackungen nach ISPM Nr.15

Wir führen für alle Länder die notwendigen Behandlungen von Holzverpackungen nach den jeweils gültigen Bestimmungen durch. Die Kennzeichnung mit unserer amtlichen Registriernummer ermöglicht Ihnen, die Waren in alle IPPC-Länder zu versenden. Eventuell notwendige Besichtigungen von Holzverpackungen durch das Pflanzengesundheitsamt (z.B. für ein Pflanzengesundheitszeugnis) führen wir auf Wunsch in unserem Werk für Sie durch.

Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen für Holzverpackungen nach ISPM 15 finden Sie auf der Internetseite des Julius-Kuehn-Instituts ... oder kontaktieren Sie uns - wir nehmen uns Zeit für Sie.

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